Position 1: Ab der Befruchtung!
Abbildung: Ein Spermium befruchtet eine Eizelle.
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Mögliche Begründung:
Die Entwicklung einer befruchteten Eizelle zu einem Säugling ist ein kontinuierlicher Prozess und jeder Versuch festzulegen, an welchem Entwicklungspunkt das menschliche Individuum beginnt, wäre eine künstliche Festlegung. Ein menschlicher Embryo ist ein sich im Embryonalstadium befindliches menschliches Wesen, vergleichbar mit einem Säugling, der ebenfalls ein menschliches Wesen im Säuglingsstadium ist. Und obwohl ein Embryo noch nicht sämtliche Eigenschaften eines ausgewachsenen Menschen besitzt, hat er das Potenzial, sich in einen solchen zu entwickeln, und sollte folglich mit dem nötigen Respekt vor der Würde eines Menschen behandelt werden.
Position 2: Mit der Einnistung oder Implantation in die Gebärmutter!
Mögliche Begründung:
Eine erfolgreiche Einnistung ist die Voraussetzung für die Embryonalentwicklung. Die Einnistung findet circa sechs Tage nach der Befruchtung statt. Ab der Einnistung muss der Embryo mit dem nötigen Respekt, also menschenwürdig, behandelt werden. In der Natur kommt es oft vor, dass die befruchtete Eizelle sich nicht erfolgreich in die Gebärmutter einnistet, sondern abgestoßen wird. Von diesen Embryonen haben wir also auch keine Kenntnis. Bei der Kinderwunschbehandlung (in-vitro-Fertilisation) ist dieses Stadium nur eine Zellansammlung in künstlicher Umgebung.
Position 3: Der Embryo wird stetig schützenswerter!
Mögliche Begründung:
Wenn jemand stirbt, neigen die Menschen dazu, diesen Verlust unterschiedlich zu empfinden, je nachdem wie alt die betroffene Person war. Einer befruchteten Eizelle vor der Implantation in den Uterus könnte man also eine geringere Beachtung zuteilwerden lassen als einem Embryo oder einem bereits geborenen Säugling. Mehr als die Hälfte der befruchteten Eizellen gehen aus natürlichen Gründen vor der Einnistung verloren. Wenn dieser Verlust also auch Teil des natürlichen Ablaufes ist, sollte uns der Einsatz einiger Embryonen in der Stammzellenforschung keine moralischen Bedenken verursachen. In unserer Rechtsordnung werden dem Menschen erst ab der Geburt Persönlichkeits- rechte eingeräumt. Es gibt aber andere Schutzrechte, die der Embryo bereits vorher hat.
Es gibt einige Stadien in der embryonalen Entwicklung, welche einen zunehmenden schützenswerten Status begründen könnten:
- Die Implantation des Embryos in die Uteruswand, circa sechs Tage nach der Befruchtung
- Das Auftreten des Primitivstreifens, welches mit dem ersten Anzeichen eines sich ausbildenden Nervensystems einhergeht, etwa am Tag 14. Nach dem 14. Tag ist es dem Embryo unmöglich, sich zu teilen, um Zwillinge auszubilden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Embryo noch teilen, um sich zu zwei oder mehr Föten, also mehreren Individuen, zu entwickeln. Ebenso kann eine weitere Entwicklung vollständig ausbleiben.
- Das Entwicklungsstadium, ab dem der Fötus in der Lage wäre, außerhalb des Uterus zu Überleben (circa 24 Wochen), falls er als Frühgeburt zur Welt käme
- Die Geburt selbst (nach etwa 40 Wochen)
Position 4: Erst wenn er außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist!
Mögliche Begründung:
Befruchtete menschliche Eizellen sind solange einfach nur Teile des menschlichen Körpers, bis sie sich weit genug entwickelt haben, um selbstständig Überleben zu können. Die Achtung gegenüber einer Blastozyste sollte jene sein, welche wir auch dem Eigentum anderer gegenüber zeigen. Wenn wir eine Blastozyste vor der Implantation zerstören, fügen wir ihr kein Leid zu, denn sie hat keine Hoffnungen, Wünsche, Erwartungen, Ziele oder Vorhaben, welchen wir schaden könnten.
Die menschliche Embryonal- und Fötalentwicklung
Abbildung: Stadien der menschlichen Embryonal- und Fötalentwicklung